Ab dem 1. Juli führt die Europäische Union eine neue Zollgebühr für Importe mit einem Wert von unter 150 Euro ein. Für Cardmarket-Nutzer*innen gilt dies, wenn Käufer*innen in der EU eine Sendung von gewerblichen Verkäufer*innen außerhalb der EU kaufen.
Was bedeutet das für Cardmarket-Nutzer*innen?
Kurz gesagt: Die bisherige Zollbefreiung für Importe mit einem Wert von unter 150 Euro wurde aufgehoben. Käufer*innen müssen nun auf alle importierten Sendungen von gewerblichen Verkäufer*innen mindestens drei Euro Zollgebühr zahlen. Diese Gebühr ist – wie andere Zollgebühren auch – von etwaigen Steuern getrennt, die wir für Sendungen einziehen, und Cardmarket ist weder an der Erhebung noch an der Weiterleitung dieser Zollgebühren beteiligt.
Die genaue Gebühr hängt von der Sendung ab, aber betroffene Nutzer*innen sollten mit mindestens drei Euro rechnen und darauf vorbereitet sein, diese Gebühr bei Abholung an die Zollbehörde oder die zuständige Vertretung zu zahlen. Neu ist dabei nur, dass jetzt auch Sendungen unter 150 Euro von Zollgebühren betroffen sind. Zollgebühren auf Importe gibt es schon länger. Es entfällt lediglich der bisherige Mindestwert für betroffene Sendungen.
Wie oben erwähnt, erhebt Cardmarket keine Zollgebühren. Käufer*innen sollten diese Gebühr bei Abholung ihrer Sendung an die Zollbehörde oder die zuständige Vertretung zahlen. Wenn ihr weitere Fragen habt, schaut euch gern diese Pressemitteilung von Europa.eu für weitere Details an.
Vielen Dank für euer Verständnis
Euer Cardmarket-Team