Cardmarket benötigt zusätzliche Daten von privaten und gewerblichen Verkäufern, um die neue DAC7-Richtlinie zu erfüllen.

Liebe Cardmarket-Nutzer,

Um die neue DAC7-Richtlinie zu erfüllen, wird Cardmarket ab dem 13. November zusätzliche Daten von seinen Nutzern einfordern. Privatverkäufer mit einer Wohnadresse in der EU werden nach ihrem Geburtsort oder ihrer TIN (Steueridentifikationsnummer) gefragt, zusammen mit dem EU-Staat, der diese TIN vergeben hat. Nutzer, die den Verkäuferstatus beantragen, müssen diese Informationen ebenfalls bereitstellen, bevor sie Verkäufer werden können.

Gewerbliche Konten werden mit einem Banner aufgefordert, ein Formular auszufüllen, für das sie vier Wochen Zeit haben. In diesem Formular werden sie nach ihrer TIN (Steueridentifikationsnummer), dem EU-Staat, der die TIN vergeben hat, ihrem eingetragenen Firmennamen (falls zutreffend), ihrer Handelsregisternummer (falls zutreffend) gefragt und ob ihr Unternehmen einen festen Standort in der EU hat (falls zutreffend).

Nachdem die Verkäufer die erforderlichen Informationen ausgefüllt haben, leiten wir sie an die jeweilige Behörde weiter, um der DAC7-Richtlinie zu entsprechen. DAC7 verlangt, dass wir diese Informationen einmal pro Jahr zusammentragen und bereitstellen. Hier findet ihr mehr Informationen über DAC7 für diejenigen, die mehr erfahren möchten.

Happy Shopping!

Euer Cardmarket Team