Liebe Nutzer,
wir sind seit dem 01.01.2023 mit Einführung des sogenannten Plattform Steuertransparenzgesetzes verpflichtet, die Umsätze von bestimmten Usern auf Cardmarket ggf. an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Nutzer selbst müssen hier nicht tätig werden, die Meldepflicht betrifft lediglich Cardmarket als Plattformbetreiber.
Das bedeutet, dass wir den Umsatz aller privaten und gewerblichen Verkäufer einmal im Jahr - beginnend ab Januar 2024 für das Kalenderjahr 2023 - an das BZSt übermitteln müssen, sofern die Grenze von 30 Verkäufen bzw. 2.000€ Umsatz überschritten wurde. Sofern weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000€ Umsatz vorliegen, erfolgt keine Übermittlung an das BZSt (sogenannte Bagatellgrenze).
Neben dem Umsatz und den Verkaufszahlen, sind wir verpflichtet weitere, personenbezogene Daten wie Name, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer bzw. Geburtsort u.a. elektronisch zu übermitteln, vgl. § 14 Abs. 2 bzw. Abs. 3 PStTG.
Dahingehend werden wir in Zukunft evtl. fehlende Informationen zu Euch oder eurem Unternehmen anfordern müssen.
Sobald eine Übermittlung stattfindet, hat dies nicht sofort zur Folge, dass Steuern nachgezahlt werden müssen oder sonstige Zahlungen gegenüber dem Finanzamt fällig werden. Wir können etwaige Folgen für jeden Einzelnen allerdings weder pauschalisieren noch absehen und bitten euch daher, euch eigenständig bei eurem Finanzamt zu erkundigen, sofern sich Fragen ergeben.
Auch bedeutet dies ausdrücklich nicht, dass Private mit über 30 Verkäufen bzw. 2.000€ Umsatz als gewerblich eingestuft werden.
Grundsätzlich hat diese Gesetzesänderung – insbesondere für unsere gewerblichen Händler – keine Konsequenzen, sofern die Steuer korrekt verrichtet wird.
Da die praktischen Folgen bislang nicht vollumfänglich einzuschätzen sind, bitten wir von Einzelanfragen zunächst abzusehen.
Euer Cardmarket Team